Das Mietrecht ist vor allem im Hinblick auf Wohnraum von hoher sozialer Bedeutung. Denn das Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis eines jeden von uns. Gleichzeitig ist auch ein Kern unseres privaten Lebensbereichs betroffen. Der hervorgehobenen Bedeutung des Wohnraummietrechts entspricht auch deren Konfliktpotential, welches vom nachbarlichen Lärm bis hin zur Betriebskostenabrechnung reichen kann.
Auf dem Gebiet des Mietrechts vertrete und berate ich sowohl Mieter als auch Vermieter und Verwaltungen. Deshalb bin ich mit der Interessenlage des Mieters ebenso vertraut, wie mit der des Vermieters oder Verwalters.
Insbesondere bei folgenden Problemen stehe ich Ihnen gerne zur Seite:
- Mängel (Lärm, grillen auf dem Balkon)
- Mietminderung
- Schönheitsreparaturen
- Mieterhöhungen
- Betriebskostenabrechnungen
- ordentliche Kündigung
- fristlose Kündigung
- Abmahnung
- Räumung