Zivilrecht

Gerne stehe ich Ihnen auch auf dem Gebiet des Zivilrechts zur Seite.

Was ist Zivilrecht?

Das Zivilrecht wird auch als Privatrecht bezeichnet. Es regelt – vereinfacht ausgedrückt – die rechtlichen Beziehungen von Privatpersonen und/oder Unternehmen untereinander. Dabei ist das Privatrecht vom Verwaltungsrecht und Strafrecht zu unterscheiden. Zum Zivilrecht gehören neben dem klassischen bürgerlichen Recht (z.B. mit Regelungen etwa zum Kauf- oder Mietrecht) auch Rechtsgebiete wie z.B. das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht.

Über die von mir wahrgenommenen Interessenschwerpunkte können Sie sich auf den folgenden Seiten informieren, wobei die dortigen Aufzählungen nur beispielhaft sind. Wenn Sie Zweifel haben oder unsicher sind, rufen Sie mich an. Falls Ihr Fall ein Rechtsgebiet berührt, auf welchem ich nicht tätig bin, kann ich Ihnen helfen, einen auf diesem Gebiet tätigen Kollegen zu finden.

Insbesondere auf folgenden Gebieten:

  • Geltendmachung von Ansprüchen aus der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, z.B.:
    • Verletzung der persönlichen Ehre
    • Verletzung des Rechts am eigenen Bild
  • Kaufrecht
  • Werkrecht
  • Abmahnungen
  • Forderungsbeitreibung / Inkasso
  • Unfallschadenregulierung
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Schadensersatzrecht z.B. aus
    • Unfällen (Unfallschadenregulierung)
  • Nachbarrecht NRW